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Familienrecht

Egal, ob Sie sich „erstmal nur getrennt“ haben oder auch schon eine Scheidung in Erwägung ziehen, beraten wir Sie in allen Fragen des Scheidungsrechtes. Hier gibt es zunächst einmal drei große Themenkomplexe:

– Unterhalt
– Zugewinnausgleich und
– Versorgungsausgleich

Falls Sie ein Kind oder mehrere Kinder haben, werden Sie sicherlich Fragen zum Kindesunterhalt, zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht haben.
 
 

 
 

Eine Trennung und vor allem auch eine Scheidung ist in der Regel sehr nervenaufreibend und darüber hinaus auch meistens mit finanziellen Problemen und unendlichen Sorgen, wie es weiter geht, verbunden.

Wir lassen Sie nicht allein durch diese schwere Zeit gehen, sondern möchten Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 
Erstberatung

Um sich vielleicht erstmal einen Eindruck zu verschaffen, nutzen Sie einfach die kostengünstige Möglichkeit einer sogenannten Erstberatung. Hier können Sie sich vorab einen Überblick bezüglich Fragen und Probleme verschaffen, die im Rahmen einer Scheidung auf Sie zukommen würden.
Die Vergütung dieser Erstberatung ist gesetzlich festgelegt und kostet € 190,- plus Umsatzsteuer.