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IT RECHT

Rund um das IT-Recht betreuen wir vorwiegend zwei große Themenkomplexe:
• IT-Vertragsgestaltung und -prüfung sämtlicher wichtiger IT-Verträge
• IT-Projektsanierung

1. IT-Vertragsgestaltung und -prüfung
Egal, ob Sie für Ihr Unternehmen auf der Suche nach einer passenden Unternehmenssoftware, sei es nun ein ERP-, PPS-System oder ein Warenwirtschaftssystem sind, gestalten wir für Ihr Unternehmen den entsprechenden Vertrag oder überprüfen und korrigieren bei Bedarf den von Ihrem Lieferanten zur Verfügung gestellten IT-Vertrag.
Hier sind Genauigkeit und insbesondere das Wissen um die Fallstricke und Stolpersteine eines IT-Vertrages gefragt. Bei Verträgen frei nach dem Motto „Ein Stück Software wie besprochen, bitte“ ist die Gefahr späterer Unstimmigkeiten und Streitigkeiten erfahrungsgemäß hoch.

Fragen, die zum Beispiel vor Vertragsabschluss geklärt werden müssen:
• Sind die AGB des Software-Anbieters akzeptabel oder müssen nachteilige Klauseln verhandelt werden?
• Sind die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert?
• Schuldet der Anbieter lediglich die Erbringung von Dienstleistungen nach Aufwand oder den Erfolg des laut Pflichtenheft definierten Werkes?
• Wie sieht es mit den Gewährleistungsregeln aus?
 
 

 
Ihre Projekte

2. IT-Projektsanierung , IT-Gutachten und IT-Schlichtungen
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit der INFOSOFT AG helfen wir Ihnen, Ihr in Schieflage geratenes IT-Projekt wieder auf den richtigen Kurs zu bringen.
Geraten ERP-Projekte ins Stocken, trifft dies Unternehmen besonders hart. Laut Statistik schlagen über 60 % aller Unternehmenssoftwareeinführungen fehl. In derartig schwierigen Situationen können solche Projekte in der Regel nur noch durch objektiv neutrale Helfer, die gegenüber allen Beteiligten vom bisherigen Projektverlauf unbelastet sind, wieder auf die richtige Bahn gebracht werden.
Im Rahmen unseres ERP-Krisenmanagements erfassen wir zunächst Ihre aktuelle Projektsituation. Nach Überprüfung Ihrer vertraglichen Grundlagen mit Ihrem Lieferanten stellen wir zusammen mit der INFOSOFT AG die vertragliche Soll-Situation fest. Unser IT-Gutachter testet und bewertet Ihre strittigen Softwarefunktionalitäten und erstellt bei Bedarf ein gerichtlich verwertbares Gutachten. Wir erörtern mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten für den „Ernstfall“. Und wir können natürlich auch gern die weiteren Verhandlungen mit Ihrem Lieferanten übernehmen, damit Sie sich wieder um Ihr Unternehmen kümmern können.

Wir erarbeiten dann weiterhin eine verbindliche Übersicht der Projektinhalte, einen mit Ihnen abgestimmten realistischen groben Projektplan mit Zeiten und Meilensteinen, sowie einen Katalog der korrektiven Projekt-(rettungs-) Maßnahmen
 
 

 

Unsere Leistungen
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und der der Softwarefachleute der INFOSOFT AG und stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche Software-Investition.

Die Leistungen im Überblick
• Prüfung oder Erstellung der kommerziellen Vertragsinhalte
• Prüfung oder Erstellung des exakten Bestell- und Lieferumfanges
• Prüfung oder Erstellung der projektrelevanten Rahmenbedingungen
• Prüfung oder Erstellung des juristischen Regelwerks
• Vertragsformulierung
• Begleitung der Vertragsverhandlungen

Darüber hinaus liegt unser Hauptaugenmerk in der Gestaltung und/oder Überprüfung von:
• Softwarepflegeverträge
• Hosting- und Housingverträge
• SLA
• SaaS (Cloud Computing)
• Auftragsdatenverarbeitung
• Impressum Pflichtangaben
• Datenschutzerklärungen, Überprüfung Ihrer Verträge