Gewährleistung, Haftung und sonstiges aus dem Bereich des Tierrechtes

Pferderecht & Tierrecht

Recht und Praxis

Pferderecht mit juristischem Sachverstand und eigener langjähriger Erfahrung mit Pferden

Rechtliche Fragen rund um Pferde und Hunde erfordern nicht nur fundierte juristische Kenntnisse, sondern häufig auch ein besonderes Verständnis für die Tiere selbst, ihre Haltung, Ausbildung und Verwendung.

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Pferde- und Tierrecht verbinde ich meine juristische Tätigkeit mit langjähriger praktischer Erfahrung im Pferdesport und in der Pferdehaltung.

Ich berate und vertrete sowohl private Tierhalter und Käufer als auch Verkäufer, Züchter und gewerbliche Unternehmen. Mein Ziel ist es, rechtlich überzeugende und zugleich praxisgerechte Lösungen zu finden.

Drei Pferde auf einer Weide

Kauf, Verträge, Haftung

Meine Schwerpunkte im Pferde- und Tierrecht

1. Pferde- und Hundekaufrecht

Gewährleistung, Rückabwicklung und Schadensersatz

Der Kauf oder Verkauf eines Pferdes oder Hundes kann rechtlich anspruchsvoll werden, insbesondere wenn nach der Übergabe gesundheitliche Probleme, Verhaltensauffälligkeiten oder andere Mängel auftreten.

Ich berate und vertrete sowohl Käufer als auch Verkäufer bei Gewährleistungsansprüchen, Rücktritt und Rückabwicklung von Kaufverträgen, Kaufpreisminderung und Schadensersatzforderungen. Ebenso unterstütze ich Verkäufer bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Dabei berücksichtige ich die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen an private und gewerbliche Tierkäufe.

2. Vertragsgestaltung rund ums Tier

Individuell, rechtssicher und praxisorientiert

Gut gestaltete Verträge schaffen Klarheit und können spätere Streitigkeiten vermeiden.

Ich entwerfe und prüfe insbesondere Pferde- und Hundekaufverträge für Verbraucher und Unternehmer sowie Pferdeeinstellverträge, Berittverträge, Reitbeteiligungsvereinbarungen und weitere Verträge rund um Pferdehaltung, Ausbildung und Nutzung.

Ein besonderes Augenmerk gilt der rechtssicheren Gestaltung von Gewährleistungs-, Haftungs- und Risikoregelungen.

3. Haftung und Schadensersatz

Ihre Rechte bei Unfällen, Verletzungen und Pflichtverletzungen

Ob Tierhalterhaftung, Unfälle mit Pferden oder Hunden oder Schäden während der Betreuung und Ausbildung: Ich berate Sie bei der Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Dabei stehen neben der rechtlichen Beurteilung stets auch die tatsächlichen Abläufe und Besonderheiten des Umgangs mit Tieren im Mittelpunkt.

Dressur bis Klasse S

Pferde sind für mich mehr als ein juristisches Fachgebiet

Meine Verbundenheit mit Pferden reicht weit über meine anwaltliche Tätigkeit hinaus.

Britta Horney im Turnierdress mit Zylinder auf ihrem braunen Dressurpferd in der Reithalle

Über viele Jahre war ich aktiv im Dressurturniersport unterwegs und habe von mir selbst ausgebildete Pferde erfolgreich bis zur schweren Klasse (S) vorgestellt. Die Ausbildung und Förderung von Pferden, ihre Gesundheit, Leistungsfähigkeit und artgerechte Haltung sind mir daher aus eigener langjähriger Erfahrung bestens vertraut.

Heute reite ich ausschließlich in meiner Freizeit. Meine Pferde leben direkt bei mir zu Hause in einem Paddock-Trail-System, das ihnen ein möglichst natürliches und artgerechtes Leben mit viel Bewegung und Sozialkontakt ermöglicht.

Diese persönliche Erfahrung prägt auch meine anwaltliche Arbeit. Ich kenne die unterschiedlichen Perspektiven von Pferdekäufern, Verkäufern, Reitern und Pferdehaltern und weiß, dass sich rechtliche Fragen rund um das Pferd häufig nur dann sachgerecht beurteilen lassen, wenn auch die praktischen und fachlichen Hintergründe verstanden werden.

Für meine Mandanten bedeutet dies: juristische Beratung mit fundiertem Verständnis für Pferde, aus der Praxis und für die Praxis.

Eine feste Ansprechpartnerin

Persönliche Beratung und engagierte Interessenvertretung

Jeder Fall ist anders. Deshalb lege ich Wert auf eine individuelle Beratung, eine sorgfältige rechtliche Bewertung und eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Wo eine außergerichtliche Einigung sinnvoll erscheint, strebe ich diese an. Wo es erforderlich ist, vertrete ich Ihre Interessen konsequent auch vor Gericht.

Wie sich die Kosten im Pferde- und Tierrecht berechnen, erkläre ich auf einer eigenen Seite.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung rund um Ihr Pferd oder Ihren Hund? Ich berate Sie gerne.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Pferderecht

Was sollte in einem Reitbeteiligungsvertrag geregelt werden?

Ein schriftlicher Reitbeteiligungsvertrag sollte insbesondere festlegen, an welchen Tagen und in welchem Umfang das Pferd genutzt werden darf. Außerdem sollten Kostenbeteiligung, Haftung, Versicherungsschutz, Beteiligung an Tierarztkosten, Umgang mit Ausrüstung und die Beendigung der Vereinbarung geregelt werden. Auch die Frage, ob Turnierteilnahmen, Ausritte, Unterricht oder die Weitergabe des Pferdes an Dritte erlaubt sind, sollte eindeutig schriftlich festgehalten werden.

Was sollte in einem Einstellvertrag geregelt werden?

Ein schriftlicher Einstellvertrag sollte genau festlegen, welche Leistungen der Stall erbringt, etwa Box oder Offenstall, Fütterung, Misten, Weidegang und die Nutzung von Reithalle und Reitplatz, und was davon im Preis enthalten ist. Außerdem sollten Preisanpassungen, Kündigungsfristen, die Haftung bei Verletzung oder Verlust des Pferdes und der Versicherungsschutz geregelt werden. Wichtig ist auch, wer im Notfall den Tierarzt ruft und wer die Kosten trägt, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht erreichbar ist.

Welche Bedeutung hat eine Ankaufsuntersuchung?

Eine Ankaufsuntersuchung soll den aktuellen Gesundheitszustand des Pferdes erfassen und dem Käufer eine bessere Entscheidungsgrundlage geben. Sie ist jedoch keine Garantie dafür, dass das Pferd vollständig gesund ist oder zukünftig gesund bleibt. Welche Untersuchungen durchgeführt werden sollen, sollte vorab genau vereinbart werden. Auch der schriftliche Untersuchungsauftrag und das Untersuchungsprotokoll sind wichtig. Kommt es später zum Streit, können sie entscheidende Beweismittel sein.

Was versteht man unter Pferderecht?

Das Pferderecht ist kein speziell geregeltes Rechtsgebiet. Es umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit Pferden relevant werden. Dazu gehören u. a. das Kaufrecht, hier insbesondere Gewährleistungsrechte wie Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrages, Vertragsrecht, Haftungsrecht, Versicherungsrecht und Tierarzthaftungsrecht.

Gibt es einen Fachanwalt für Pferderecht?

Nein. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es nur für die Rechtsgebiete, die das Gesetz und die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nennen; Pferderecht und Tierrecht gehören nicht dazu (§ 43c Abs. 1 BRAO, § 1 FAO). Pferderechtliche Fragen betreffen vor allem das Kaufrecht, das Vertragsrecht und das Haftungsrecht.

Welche Rechte habe ich, wenn das gekaufte Pferd mangelhaft ist?

Je nach Fall kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Erst wenn eine angemessene Frist dafür erfolglos abgelaufen ist oder die Nacherfüllung verweigert wird, fehlschlägt oder unzumutbar ist, kommen weitere Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Käufer sollten daher nicht vorschnell den Rücktritt erklären oder ohne Abstimmung umfangreiche Behandlungen durchführen lassen. Der Mangel sollte umgehend dokumentiert, dem Verkäufer angezeigt und das weitere Vorgehen rechtlich geprüft werden.

Hamburg-Altona

Kontakt

Rechtsanwältin Britta Horney
Friedensallee 290
22763 Hamburg