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Umgangsrecht

Auch nach einer Trennung oder Scheidung hat das Kind ein Recht auf den Umgang mit jedem Elternteil und auch jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind, sofern dies nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahe stehen, anzubahnen, aufrecht zu erhalten und zu fördern und so die bereits gewachsenen familiären Beziehungen soweit wie möglich aufrecht zu erhalten, denn der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen dient in der Regel dem Wohl des Kindes und ist von besonderer Bedeutung für seine Entwicklung.

Der berechtigte Elternteil erhält durch das Umgangsrecht die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und / oder es zu sich zu nehmen. Zum Umgang gehört neben den persönlichen Begegnungen aber auch der Brief-, E-Mail- und Telefonkontakt.
Sofern eine Beziehung bereits gewachsen ist und diese Beziehung dem Kindeswohl auch entspricht, haben u. U. auch die Gr0ßeltern oder sogar die Geschwister ein Recht auf Umgang mit dem Kind.